Eine interne Schulung zur Gesetzänderung der Strafprozessordnung

Eine interne Schulung zur Gesetzänderung der Strafprozessordnung

Da unsere Kanzlei den höchsten Standard der geleisteten Rechtshilfe gewährleisten, sind wir stets auf dem neuesten Stand über die sich schnell ändernden Vorschriften und aktualisieren unser Wissen diesbezüglich. Daher fand in den Tagen 8-10. Januar 2020 ein internes Fachseminar zur neuen Gesetzesänderung der Strafprozessordnung statt, die mit dem neuen Gesetz vom 19. Juli 2019 (Gesetzblatt 2019.1694) zusammenhängt. Die Änderungen, die am 5. Oktober 2019 in Kraft getreten sind, haben in vielerlei Hinsicht einen revolutionären Charakter. An diesem Fachseminar, das von der Rechtsanwältin Urszula Nowaczyk vorbereitet und durchgeführt wurde, haben alle anwaltlichen MitarbeiterInnen der Kanzlei teilgenommen.

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