Die Kanzlei hat einen Rechtsstreit mit dem gröβten Abnehmer von Schienenfahrzeugen in Polen erfolgreich abgeschlossen. Der Rechtsstreit wurde im Namen des Mandanten – eines Herstellers von Schienenfahrzeugen – einer Gesellschaft mit begrenzter Haftung mit dem Sitz in Poznań – geführt. Es ging dabei um die Zahlung eines Betrages in Höhe von über 30 Mio. Zloty zuzüglich der gesetzlichen Zinsen wegen Verzugs. Unser Mandant wurde vom Rechstanwalt Przemysław Przerywacz vertreten, der die Abteilung für Gerichtsverfahren und strittige Angelegenheiten leitet.
Das Berufungsgericht hat in dieser Rechtssache am 18. März 2021 ein Urteil verkündet, das diesen Rechtsstreit rechtskräftig – zugunsten der Mandantschaft – entschieden hat.
In dem Rechtsstreit handelte es sich um die Ansprüche auf Vergütung für die Herstellung der Eisenbahnwaggons durch den Kläger zugunsten des Beklagten, dem die gegnerische Partei eine Einwendung wegen des Abzugs aufgrund der Vertragsstrafe in Höhe von ca. 30 Mio. Zloty entgegengestellt hat.
In dem Prozess vertrat die Kanzlei den Standpunkt, dass die für den Verzug bei der Errichtung der bestellten Eisenwaggons vorbehaltene Vertragsstrafe übermäβig hoch ist, und forderte auf ihre Mäβigung. Die Argumentation beruhte darauf, dass die Vertragsstrafe in Höhe von 20% des Vertragswertes im Falle der Ausführung der Verpflichtung, unabhängig von den Umständen, eine übermäβig hohe Strafe ist. Das Gericht der Ersten Instanz berücksichtigte die Klage teilweise und minderte die Vertrgasstrafe um 50%.
Der Rechtsanwalt Przemysław Przerywacz forderte in der Berufung eine weitere Mäβigung der Vertragsstrafe um 80%. Der Prozessgegner ist auch in die Berufung gegangen und forderte die Berücksichtigung der Vertragsstrafe in voller Höhe.
Der Rechtsstreit wurde von dem Berufungsgericht in Warszawa mit dem Urteil vom 18. März 2021, Aktenzeichen VII AGa 2196/18 entschieden. Das Gericht hat die rechtliche Argumentation des Rechtsanwaltes Przemysław Przerywacz im vollen Umfang geteilt und der durch ihn eingereichten Berufung im vollen Umfang stattgegeben; die Berufung der Gegenpartei wurde vollständig zurückgewiesen.
Im Endeffekt wurde die Vertragsstrafe um 80% gemindert. Der Gesamtwert der Forderung –zuzüglich der Zinsen –, der rechtskräftig zugunsten des Mandanden der Kanzlei zuerkannt wurde, beträgt ca. 33 Mio. Zloty.
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