Am 16. Dezember 2020 wurde der knapp 3 Jahre dauernde Prozess auf Zahlung von Entschädigung des immateriellen Schadens abgeschlossen, der von einem Patienten gegen eines der Krankenhäuser in Poznań eingeleitet worden ist.
Das Amtsgericht Poznań – Nowe Miasto und Wilda in Poznań lieβ ein Urteil ergehen, das aufgrund des Fehlens eines nachgewiesenen Anspruchs die Klage als unbegründet abgewiesen hat. In der Urteilsbegründung wies das Gericht erster Instanz darauf hin, dass der Kläger, der die Entschädigung vom angeklagten Krankenhaus fordert, entsprechend der Beweislastverteilung gemäβ dem Art. 6 des Zivilgesetzbuches beweisen soll, dass alle Voraussetzungen erfüllt wurden, um die Klage zu berücksichtigen. Nach Ansicht des Gerichtes soll der Patient beweisen, dass es vonseiten des Krankenhauses zu den schuldhaften Handlungen gekommen ist, die den materiellen oder immateriellen Schaden zur Folge hatten.
Dies bestätigt die von der Kanzlei vertretene Position, dass in den sog. „Ärzte-Prozessen” die Patienten, die Ansprüche auf Ärzte oder gesundheitliche Einrichtungen stellen, die Beweise vorlegen sollen, aus denen resultiert, dass die durchgeführte Behandlung den Grundsätzen des aktuellen medizinischen Wissensstandes nicht entspricht und mit ungenügender Sorgfalt ausgeführt wurde.
In dieser Rechtssache wurde der Kläger dem oben angeführten nicht gerecht, und die von dem Gerichtsgutachter erstellte ärztliche Begutachtung bestätigte die richtige Durchführung der medizinischen Behandlung.
Diese Rechtssache wurde von der Rechtsanwältinnen Magdalena Cieślińska-Dopierała und Paulina Kozłowska von der Abteilung für Medizinrecht und Rechtsberatung für Gesundheitseinrichtungen geführt, die die Kanzlei zugunsten dieses Krankenhauses in Poznań im Rahmen der komplexen Rechtsberatung leistet.
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