„Gegenwärtige Herausforderungen in der Organisation des Gesundheitsschutzes”

„Gegenwärtige Herausforderungen in der Organisation des Gesundheitsschutzes”

Am 29. Mai 2019 fand im Medizinischen Biologiezentrum der Karol-Marcinkowski-Medizinischen Universität in Posen eine internationale wissenschaftliche Konferenz zum Thema „Gegenwärtige Herausforderungen in der Organisation des Gesundheitsschutzes” („Contemporary Challenges in the Organisation of Health Protection”) statt, die vom Lehrstuhl für Medizinrecht, Organisation und Management im Gesundheitswesen, der Abteilung für Medizinrecht, der Abteilung für Organisation und Management im Gesundheitswesen der Medizinischen Universität in Posen und der Polnischen Gesellschaft für Gesundheitswissenschaften organisiert wurde. An der Konferenz haben  die Vertreter der Abteilung für Medizinrecht und Rechtsberatung von Gesundheitseinrichtungen unserer Kanzlei als Zuhörer teilgenommen: Rechtsanwältin Magdalena Cieślińska-Dopierała, Rechtsanwältin Joanna Badke, Rechtsreferandarin Alicja Kociemba, Rechtsreferendarin Paulina Kozłowska und Rechtsreferendarin Agata Kościukiewicz.

An der Konferenz haben aktiv die Vertreter der Wissenschaft teilgenommen, die folgende wissenschaftliche Einrichtungen repräsentiert haben: Medical University Sofia, Legislation Institute of Verkhovna Rada of Ukraine, Universita degli Studi Roma Tre, Universität Stettin, Universität Breslau, Adam-Mickiewicz-Universität in Posen, Karol-Marcinkowski-Medizinische Universität in Posen, Hochschule des Bankwesens in Posen, Nationales Institut für öffentliche Gesundheit – Nationales Institut für Hygiene und Ginemedica Wrocław & Medical Continence Centres Warschau.

Die Konferenz bestand aus drei Sitzungen, in denen jeweils aktuelle rechtliche Fragen diskutiert wurden, die mit der Organisation der Gesundheitsschutzsysteme zusammenhängen. Darüber hinaus wurde das Augenmerk unter anderem auf folgende Aspekte gelenkt: die Finanzierung der Gesundheitsschutzsysteme, die Patientenrechte in internationaler Hinsicht, die berufliche Haftung der Beschäftigten im Gesundheitswesen im europäischen Kontext und Vollstreckung von Urteilen ausländischer Gerichte in der polnischen Rechtsordnung. Die Konferenz bot Gelegenheit zum Meinungsaustausch über die Auslegung und Anwendung der Rechtsvorschriften zur Gesundheitsschutzorganisation in internationaler Perspektive.

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