Gesellschaftsrecht. Fusionen und Übernahmen

Gesellschaftsrecht. Fusionen und Übernahmen

Unsere Kunden sind führende in- und ausländische Investoren aus dem privaten und öffentlichen Sektor. Das Team verantwortlich für M&A-Transaktionen (Mergers & Acquisition) besteht aus Rechtsanwälten und Steuerberatern mit praktischen, langfristigen und umfassenden Erfahrungen, die bei zahlreichen angesehenen M&A-Transaktionen auf nationale, internationale und lokale Ebene gewonnenen ist. Um einen professionellen Dienstleistungen zu gewehrleisten, für jede Transaktion wird ein dediziertes Team von Rechtsanwälten und Steuerberatern, die sich an diesen Rechtsbereichen spezialisieren, welche für solche Transaktion wichtig sind. Dank dieser Herangehensweise an die Durchführung der Transaktion erhalten unseren Kunden volle meritorische Unterstützung, die die rechtliche und steuerliche Sicherheit von Transaktionen gewährleistet.

Wir bieten Rechtsberatung für Verkäufer und Käufer in jeder Phase der Transaktion, unabhängig von ihrer Art (Buy-out-Transaktionen, direkte Investitionen, Joint-Venture-Projekte usw.). Wir bieten alle Kräfte darauf, eine effektive Lösung zu finden, wenn es sowohl um die Geschäftszielen unserer Kunden als auch Kosteneffektivität geht. Im täglichen Umgang mit Kunden benutzen wir die Geschäftssprache, nicht auf die Rechtssprache, um die Kommunikation verständlich und transparent zu machen. Leiter der Praxis ist Rechtsanwalt Krzysztof Topolewski – Geschäftsführender Gesellschafter.


Wir bieten umfassende juristische Dienstleistungen im Bereich der Mergers & Acquisitions, auch wenn es um grenzüberschreitenden Verschmelzung in jeder Phase der Transaktionen:

vor dem Abschluss

  • Entwicklung der Transaktionsstruktur und ihres optimalen Modells,
  • Unterstützung bei der Beschaffung der Finanzierung der Transaktionen.

Due-Diligence-Prüfungen

  • Erkennung von Risiken und Gefahren in Bezug auf das geprüfte Unternehmen seine Vermögenswerte und seine Geschäftstätigkeit und Analyse dieser Risiken,
  • Erkennung möglicher rechtlicher und steuerlicher Mängel der Transaktion oder des Unternehmens,
  • Durchführung der rechtlichen und steuerlichen Innenrevision vor Beginn des Transaktionsprozesses (sog. Vendor Due Diligence),
  • Erstellung eines Berichts – Angabe von Rechts- und Steuermängeln des Verkaufsobjektes, die nach Einschätzung potenzieller Investoren einen wesentlichen Einfluss auf die geplante Transaktion einschließlich des angebotenen Kaufpreises haben können.

Abschluss einer Transaktion

  • Erhalten von Kartellgenehmigungen,
  • Bearbeitung und Analyse von Transaktionsunterlagen und anderen transaktionsbezogenen Dokumenten (einschließlich der Unterlagen für zuständigen Behörden Registrierungsstellen)
  • Vertretung der Kunden vor den zuständigen Behörden in den Verfahren, die zu den erforderlichen Verwaltungsentscheidungen führen,
  • Vorbereitung von Transaktionsunterlagen, einschließlich: Aktien- und Anteilsverkaufsvertrag und Verträgen über Verkauf von Unternehmen oder organisierten Teile des Unternehmens (SPA),
  • Entwicklung von Managementprogrammen (Anreizprogrammen) für Führungskräfte und Schlüsselmitarbeiter des Unternehmens, die u.a. auf Wertpapiere (Anleihen und Optionsscheine) beruhen,
  • Führung von Verhandlungen über die Ausführung von Transaktionen und die Teilnahme an der Unterzeichnung des Vertrags und am Abschluss der Transaktion.

nach der Transaktion:

  • Beratung bei der Anpassung der Geschäftsstruktur an das bevorzugte Geschäftsmodell,
  • Beratung bei der Geldendmachung von möglichen Forderungen, die im Zusammenhang mit der Transaktion und der Ausführung von Vereinbarungen, die die Transaktion absichern stehen.

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