Wir kommentieren die Rechtsprechung für den Online-Dienst der juristischen Informationen C.H.Beck LEGALIS

Wir kommentieren die Rechtsprechung für den Online-Dienst der juristischen Informationen C.H.Beck LEGALIS

Im Mai 2021 begann eine weitere Etappe unserer Zusammenarbeit mit dem Verlag C.H. Beck – mit dem Dienst der juristischen Informationen „Legalis“. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden die Anwälte unserer Kanzlei die für die Praxis relevanten Entscheidungen der Verwaltungsgerichte kommentieren.

Die Beiträge im Modul des Online-Dienstes: IUS.FOCUS-PRAWO ADMINISTRACYJNE (IUS.FOCUS-VERWALTUNGSRECHT) sind der Redaktion ausschlieβlich durch unsere Kanzlei anvertraut worden. Diese Tatsache erachten wir als einen Ausdruck der umfangreichen Erfahrung der Kanzlei im Bereich des Verwaltungsrechts und Verwaltungsverfahrens. Die Möglichkeit, die laufende Rechtsprechung der Gerichte im Rahmen IUS.FOCUS zu kommentieren, ist grundsätzlich an die gröβten Anwaltskanzleien im Land gerichtet.

Ein Teil der bearbeiteten Beiträge wird an die interessierten Empfänger in Form von Newslettern gelangen, die durch den Verlag verschickt werden.

Folgende Beiträge wurden aktuell in „Legalis“ veröffentlicht:

  • „10 Jahre für die Beseitigung einer Entscheidung, die rechtswidrig getroffen wurde“ – ein Beitrag des Rechtsanwaltes Krzysztof Topolewski
  • „Der Beteiligte in einem Verwaltungsverfahren kann bei der Behörde eine Kopie der Akte anfordern“ – ein Beitrag der Rechtsanwältin Aneta Fornalik
  • „Überzeugungsprinzip bei der Verweigerung des Einvernehmens zu einer Baugenehmigung“ – ein Beitrag der Rechtsanwältin Aneta Fornalik

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