Wir schulen öffentliche Ankläger

Wir schulen öffentliche Ankläger

Am 1. Oktober 2020 in dem besonderen Ambiente des Sitzes des Groβpolnischen Nationalparks, haben die Rechtsanwältinnen Alicja Kociemba und Aneta Fornalik eine Schulung zum Ordnungswidrigkeitsrecht für Mitarbeiter des Park-Service und der Parkwache durchgeführt.

Der Impuls zu der Schulung resultierte aus der Tatsache, dass der Direktor des Nationalparks das Recht hat, bei Verstößen gegen den Naturschutz ein Verfahren durchzuführen und als öffentlicher Ankläger an Verfahren vor Gerichten teilzunehmen und bei Verstößen gegen den Naturschutz gegen Entscheidungen und Urteile dieser Gerichte Berufungen einzulegen. Zur Durchführung dieser Tätigkeiten kann der Direktor des Nationalparks einen Bediensteten der Parkwache bevollmächtigen, der auch befugt ist, ein Mandatsverfahren durchzuführen.

Die praktischen Schulungen zur Durchführung der Verfahren zu Ordnungswidrigkeiten gegen Naturschutz stehen bevor.

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