Infolge des rechtskräftigen Urteils des Bezirksgerichtes in Warszawa, XIII Abteilung für Arbeit und Sozialversicherungen und aufgrund der von der Kanzlei übermittelten Aufforderung, erlieβ der Direktor des Rentenreferats des Ministeriums für innere Angelegenheiten und Verwaltung eine neue Entscheidung im Sachverhalt der Feststellung der Rentenansprüche und zahlte dem von der Kanzlei vertretenen ehemaligen Funktionär des Geheimdienstes die Rente in der Höhe vor Inkrafttreten des sog. „Dezubekizacja-Gesetzes” aus.
Der Mandant der Kanzlei erhielt einen Ausgleich der Rente, die ihm aufgrund des Urteils des Bezirksgerichtes in Warszawa zusteht, und zwar für den Zeitraum vom 1. Oktober 2017, in Höhe von nahezu 300.000 PLN Netto.
Der Mandant wurde von dem Rechtsanwalt Jan Dudzik und von den Referendarinnen Dominika Krzysztofik und Aleksandra Nowak vertreten.
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