Wir nahmen an dem 9. Medizinrecht-Kongress teil

Wir nahmen an dem 9. Medizinrecht-Kongress teil

Am 1. Dezember 2020 fand – zum 9. Mal – der Medizinrecht-Kongress, der durch die Polnische Gesellschaft für Medizinrecht veranstaltet wird, statt. Aufgrund der Epidemie fand der Kongress online statt, beteiligt haben sich die Juristen aus Praxis und Theorie, die medizinische Berufe ausübenden Personen und die Mitarbeiter der Gesundheitseinrichtungen.

Am Kongress nahmen – ähnlich wie in den vergangenen Jahren – die Rechtsanwälte von der Abteilung für Medizinrecht und Rechtsberatung von Gesundheitseinrichtungen unserer Kanzlei teil: Ewelina Jeglikowska, Magdalena Cieślińska-Dopierała, Anna Piotrowska-Musioł, Joanna Zielińska, Paulina Kozłowska und Michał Górski.

Diese Veranstaltung bietet seit Jahren die Gelegenheit zum Austausch über aktuelle Aspekte und Facetten des Medizinrechtes. In diesem Jahr standen die Aspekte im Vordergrund, die mit dem jetzigen Stand der Epidemie zusammenhängen, sowie die Analyse der eingeführten Gesetzesänderungen und Entwürfe von Gesetzesänderungen, die sich aus der sich verbreitenden Pandemie ergeben. In den Vorträgen wurden praktische Aspekte erörtert, darunter solche, die mit der Führung der Gerichtsverhandlungen zusammenhängen, die sich auf die Regelmäßigkeit der Erbringung von Gesundheitsleistungen beziehen. 

Während des Kongresses kamen unter anderem folgende Themen zur Sprache: Verantwortung der Krankenhäuser für die Infizierung des Patienten mit SARS-CoV-2, strafrechtliche Verantwortlichkeit der Ärzte für die sog. medizinische ”Kunstfehler”, die unter den Pandemie-Umständen begangen wurden, „Samariter-Klausel”. Erörtert wurde auch die Problematik der Geltendmachung von Vergütung durch Gesundheitseinrichtungen für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen unter den Bedingungen des gesetzlichen Zwangs (zwecks der Rettung des Lebens und der Gesundheit) über den PSZ-Pauschalwert, sowie die im September diesen Jahres in diesem Umfang eingeführten Gesetzesänderungen.

Das während des Kongresses erworbene Wissen wird von den Rechtsanwälten der Kanzleiabteilung für Medizinrecht Rechtsberatung von Gesundheitseinrichtungen im Rahmen der rechtlichen komplexen Beratung der Groβpolnischen Ärztekammer in Poznań sowie vieler privaten und öffentlichen Gesundheitseinrichtungen in Polen zur Anwendung kommen.

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