„Ein ohne die erforderliche Mehrheit gefasster Beschluss ist keine hoheitliche Maβnahme und unterliegt nicht der Kontrolle des Wojewoden” – eine Veröffentlichung der Rechtsanwältin Aleksandra Urbanowska-Bohun in der Tageszeitung „Dziennik Gazeta Prawna”

„Ein ohne die erforderliche Mehrheit gefasster Beschluss ist keine hoheitliche Maβnahme und unterliegt nicht der Kontrolle des Wojewoden” – eine Veröffentlichung der Rechtsanwältin Aleksandra Urbanowska-Bohun in der Tageszeitung „Dziennik Gazeta Prawna”

Am 7. April 2021 wurde in der Beilage „Samorząd i Administracja” der Tageszeitung „Dziennik Gazeta Prawna” ein Beitrag der Rechtsanwältin Aleksandra Urbanowska-Bohun und der Rechtsreferendarin Angelika Borowiak veröffentlicht, in dem es sich um einen ohne Mehrheit gefassten Beschluss des Gemeinderates handelte.

In dem Beitrag wird ein für die Praxis relevanter Aspekt behandelt, nämlich die Kontrolle der Beschlüsse durch die Wojewoden. Dabei stehen folgende Fragen im Vordergrund:

1) Was passiert in der Situation, wenn wir in einem Fall mit einem Beschluss zu tun haben, der die gesetzlich festgelegte Anzahl der Ja-Stimmen nicht erlangt hat und keine materielle Form hatte?

2) Kann in solch einem Fall auch ein Aufsichtsorgan über die Ungültigkeit entscheiden?

Obwohl die Antwort auf diese Fragen – unter Berücksichtigung des Gesetzes über die Kreisselbstverwaltung – keine Bedenken auslösen sollte, stellt sich jedoch in der Praxis  heraus, dass dieser Rechtsfall nicht so offensichtlich ist, und die Vorschriften durch die Aufsichtsbehörden völlig unterschiedlich interpretiert werden.

Den Beitrag kann man in der Tageszeitung „Dziennik Gazeta Prawna” nachlesen.

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