„Ein Ratsmitglied darf über einen Beschluss nicht abstimmen, der sein rechtliches Interesse betrifft“ – ein Beitrag der Rechtsanwältin Aneta Fornalik für den Online-Dienst der juristischen Informationen „Legalis“

„Ein Ratsmitglied darf über einen Beschluss nicht abstimmen, der sein rechtliches Interesse betrifft“ – ein Beitrag der Rechtsanwältin Aneta Fornalik für den Online-Dienst der juristischen Informationen „Legalis“

Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Verlag C.H. Beck – mit dem Online-Dienst der juristischen Informationen „Legalis“ kommentieren die Rechtsanwälte unserer Kanzlei die praxisrelevanten Urteile der Verwaltungsgerichte.

In dem Beitrag vom 5. Januar 2022 wurde ein Kommentar veröffentlicht; er bezieht sich auf das wichtige Urteil zu verwaltungsrechtlichen Grundsätzen über das Verbot der Abstimmung eines Ratsmitglieds über einen Beschluss in einer Sache, die ihn betrifft. Die Teilnahme eines Ratsmitglieds an der Abstimmung über einen Beschluss des Gemeinderats, der sein rechtliches Interesse betrifft, stellt eine wesentliche Rechtsverletzung im Sinne der Bestimmung Art. 91 Abs. 4 des Gesetzes über die kommunale Selbstverwaltung dar. Diese Rechtsverletzung stellt einen Verstoβ dar, der aufgrund seines Wesens Konsequenzen nach sich ziehen kann, die in einem demokratischen Rechtsstaat nicht toleriert werden können.

Der Kommentar für den Online-Dienst der juristischen Informationen „Legalis“ wurde von der Rechtsanwältin Aneta Fornalik vorbereitet.

Wir empfehlen Ihnen diesen Beitrag, der unter folgendem Link abrufbar ist: https://legalis.pl/radny-nie-moze-glosowac-nad-uchwala-dotyczaca-jego-interesu-prawnego/

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