Eine allgemeinpolnische wissenschaftliche Konferenz unter dem Titel „Strafrechtlicher Gesundheitsschutz“ mit unserer Teilnahme

Eine allgemeinpolnische wissenschaftliche Konferenz unter dem Titel „Strafrechtlicher Gesundheitsschutz“ mit unserer Teilnahme

Am 13. April 2022 gab es eine allgemeinpolnische wissenschaftliche Konferenz unter dem Titel „Strafrechtlicher Gesundheitsschutz“, die durch einen medizinrechtlichen Studienkreis Lex Medica UMCS organisiert wurde. Die Konferenz fand on-line statt.

Zu den Vortragenden während der Konferenz gehörte die Rechtsanwältin Paulina Kozłowska, die einen Vortrag zum folgenden Thema hielt: „Stellt die ‚Barmherziger-Samariter‘-Klausel ein Instrument der realen Verteidigung im Strafverfahren dar?“

Das Ziel dieses Vortrages war die Darstellung einer neuen Regelung sowie der Zweifel an der Möglichkeit ihrer Anwendbarkeit als eine Maßnahme zum Ausschluss der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ausgewählter Vertreter medizinischer Berufe für die sogenannten – während der in der COVID-19-Pandemie – begangenen „medizinische Fehler“.

Während des Vortrages wurden die Fallbeispiele aus der Praxis der Rechtsanwältin aufgezeigt, die laufende Rechtshilfe leistet und Vertreter medizinischer Berufe und medizinische Einrichtungen in Verfahren im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten bei der Erbringung von Gesundheitsleistungen vertritt.

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