Ab dem 1. Januar 2020 gilt das Gesetz vom 19. Juli 2019 über die Änderung einiger Gesetze zur Verringerung von Zahlungsstaus (Gesetzblatt 2019.1649). Dieses Gesetz hat die Regelungen der Rechnungsführung für Unternehmer gravierend geändert. Da unsere Kanzlei stets um die Verbesserung der Kompetenzen der anwaltlichen MitarbeiterInnen bemüht ist, fand in den Tagen 16-17. Januar 2020 ein internes Fortbildungsseminar statt, das von der Steuerberaterin Iwona Jacieczko und Rechtsreferendarin Małgorzata Łobocka durchgeführt wurde. Im Mittelpunkt des Fortbildungsseminars standen die wichtigsten Richtlinien des Gesetzes und die wichtigsten Änderungen, die durch das Gesetz in einer Reihe von Rechtsakten eingeführt wurden, darunter: das Gesetz über die Zahlungstermine im Handelsverkehr, die Zivilprozessordnung, das Körperschaftsteuergesetz und das Einkommenssteuergesetz.
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