In der Tagesezeiung „Rzeczpospolita” (15.04.2020) beantworten wir die mit dem Corona-Virus zusammenhängenden Fragen der Leser

In der Tagesezeiung „Rzeczpospolita” (15.04.2020) beantworten wir die mit dem Corona-Virus zusammenhängenden Fragen der Leser

Am 15. April 2020 auf die Frage des Lesers:

Ich bin eine Person mit einer chronischen Krankheit und man hat mich mit einer ansteckungsrisikobehafteteten Arbeit beauftragt, die mit der Epidemiebekämpfung zusammenhängt. Was kann ich tun ?

erteilte die Rechtsanwältin Ewelina Jeglikowska – Direktorin von der Abteilung für Medizinrecht und Rechtsberatung von Gesundheitseinrichtungen folgende Antwort:

„Die geltenden Rechtsvorschriften erlauben keine Überweisung zur Arbeit zur Bekämpfung der Epidemie, die mit einem Ansteckungsrisiko behaftet ist, unter anderem der Personen mit festgestellten chronischen Krankheiten. Das bedeutet, dass die Entscheidng einer Überweisung solcher Personen zu solch einer Arbeit nicht getroffen werden sollte. Wenn solche Entscheidung jedoch – trotz alledem – getroffen wurde, unterliegt sie der sofortigen Vollziehung. Ihre Nichtausführung setzt den Adressaten einer Gefahr der Auferlegung der Geldstrafe in Höhe von 5.000 bis 30.000 PLN aus. In diesem Zusammenhang empfehlen wir:

a) einen Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen, gemäβ der darin enthaltenen Belehrung (von der Entscheidung des Wojewoden darf man innerhalb von 14 Tagen von der Einreichung der Entscheidung einen Widerspruch an den Gesundheitsminister einlegen),

b) unverzüglich das ausführende Organ (grundsätzlich den Wojewoden) sowie die Einrichtung, zugunsten derer die Arbeit geleistet werden sollte, über das Vorhandensein einer chronichen Krankeit  benachrichtigen, und eine ärztliche Bescheinigung zur Feststellung einer chronischen Erkrankung vorlegen und

c) wenn allein die Aufnahme der Arbeit bei der Epidemiebekämpfung die Gesundheit oder das Leben der verpflichteteten Person gefährden würde, empfehlen wir die Einholung der Krankschreibung (L4) und sie der Einrichtung zu senden, zugunsten deren die Arbeit geleistet werden sollte.

https://www.rp.pl/Bezpieczenstwo/304159911-Koronawirus-Czy-do-pracy-przy-epidemii-moze-zostac-skierowana-osoba-przewlekle-chora.html

Ebenso am 15. April 2020 auf die Frage des Lesers:

Ich bin Krankenschwester und habe den Beruf nicht mehr ausgeübt. Im Zusammenhang mit der Virus-Epidemie SARSCoV2 habe ich vor, die Berufsausübung aufzunehmen. Muss ich davor eine Schulung absolviert haben ?

erteilte die Rechtsanwältin Anna Piotrowska-Musioł von der Abteilung für Medizinrecht und Rechtsberatung von Gesundheitseinrichtungen folgende Antwort:

„Die Krankenschwester oder Hebamme, die innerhalb der letzten 6 Jahre seit mehr als 5 Jahren den Beruf nicht mehr ausübt, und vorhat, den Beruf auszuüben, muss einen zuständigen Bezirksrat für Krankenschwestern und Hebammen darüber benachrichtigen, und – unter Aufsicht einer anderen Person, die zur Berufsausübung berechtigt ist – eine nicht länger als 6-monatige Schulung absolvieren. Im Falle der Epidemiegefahr, der Epidemie, oder der Ansteckungsausbreitung oder einer Infektionskrankheit darf – ausnahmsweise – eine Krankenschwester oder eine Hebamme anfangen, den Beruf in einer medizinischen Einheit auszuüben, nachdem sie den Bezirksrat für Krankenschwestern und Hebammen darüber benachrichtigt hat. In den ersten zwei Wochen übt die Krankenschwester oder Hebamme den Beruf aus, und zwar in Zusammenarbeit mit einer anderen Krankenschwester oder Hebamme, die in derselben Einheit arbeitet, und kann danach den Beruf selbstständig ausüben. Der Zeitraum des auf diese Art und Weise ausgeübten Berufs wird dem Zeitraum angerechnet, der für eine obligatorische Schulung vorgesehen ist.”

https://www.rp.pl/Lekarze-i-pielegniarki/304159910-Koronawirus-ulatwienia-dla-pielegniarek-powracajacych-do-wykonywania-zawodu.html

Indem Sie auf „Ich akzeptiere Cookies“ klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Website-Navigation zu verbessern, die Nutzung der Website zu analysieren und unsere Marketingaktivitäten zu unterstützen.

Skip to content