Öffentliche Auftragsvergaben für das Großpolnische Unabhängigkeitsmuseum mit einem Gesamtwert von über 15 Mio. PLN mit positivem Ergebnis der Prüfung durch das Marschallamt

Öffentliche Auftragsvergaben für das Großpolnische Unabhängigkeitsmuseum mit einem Gesamtwert von über 15 Mio. PLN mit positivem Ergebnis der Prüfung durch das Marschallamt

Am 26. August 2019 wurde das Großpolnische Unabhängigkeitsmuseum von der Verwaltungsbehörde des operationellen Regionalprogramms Großpolens für die Jahre 2014-2020 darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Analyse der Unterlagen betreffs der Vergabe öffentlicher Aufträge im Rahmen des Projekts Nr. RPWP.04.04.01-30-0042/16 „Sanierung und Adaptation des Fortes VII in Poznań für die Erhaltung des Kulturerbes”  abgeschlossen worden sei.

Im Zuge der Analyse der Ausschreibungsunterlagen wurden keine Unregelmäßigkeiten im Vergabeverfahren zu folgenden Sachverhalten festgestellt:

  • „Sanierung und Adaptation des Fortes VII in Poznań zur Erhaltung des kulturellen Erbes – Teil I à der Auftrag, der nach dem Gesetz über das Recht des öffentlichen Vergabewesens im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung vergeben wurde,
  • Wahrnehmung der Funktion des Investitionsaufsichtsinspektors bei der Durchführung der Investition unter dem Namen: Sanierung und Adaptation des Fortes VII in Poznań zur Erhaltung des Kulturerbes – Teil I à der Auftrag, der nach dem Gesetz über das Recht des öffentlichen Vergabewesens im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung vergeben wurde.

Umfassende Rechtsberatung des öffentlichen Auftrags – Projekt Nr. RPWP.04.04.01-30-0042/16 „Sanierung und Adaptation des Fortes VII in Poznań zur Erhaltung des kulturellen Erbes” wurde von Anwälten der Abteilung für Recht des öffentlichen Vergabewesens unserer Kanzlei geleistet.

In den Vergabeverfahren im Wege der öffentlichen Ausschreibung wurde die Richtigkeit der Anwendung der Grundsätze des Rechts des öffentlichen Vergabewesens bestätigt; dabei wurde insbesondere Folgendes festgestellt:

  • der Auftraggeber hat das richtige Vergabeverfahren angewandt,
  • der Auftraggeber hat die Bekanntmachung an seinem Sitz platziert, er hat die Bekanntmachung auf der Website und im Portal im Amtsblatt für öffentliche Aufträge veröffentlicht und das Datum der Veröffentlichung der oben genannten Bekanntmachung dokumentiert,
  • die im Amtsblatt für öffentliche Aufträge veröffentlichte Bekanntmachung enthält eine Beschreibung der Bedingungen für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren und eine Beschreibung der Art und Weise, wie die Erfüllung dieser Bedingungen bewertet wird,
  • in der Bekanntmachung ist die gültige Frist zur Einreichung der Angebote angegeben,
  • die Spezifikation der wesentlichen Bedingungen der Ausschreibung wurde auf der Website des Auftraggebers veröffentlicht, und zwar ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung,
  • die Auftragnehmer, die die Fragen zur Spezifikation der wesentlichen Bedingungen der Ausschreibung eingereicht haben, erhielten eine Antwort; die Erklärungen, die den Auftragnehmern zu den gestellten Fragen gegeben wurden, hatten keinen Einfluss auf die Änderung der Bekanntmachung,
  • die Klauseln der Spezifikation der wesentlichen Bedingungen der Ausschreibung bezüglich des Vertragsgegenstandes, der Teilnahmebedingungen und der Kriterien für die Bewertung von Angeboten stimmen mit der Bekanntmachung überein; ein Ausschreibungsausschuss wurde ernannt, ein Leiter des Auftraggebers und alle am Verfahren beteiligten Teilnehmer haben Unparteilichkeitserklärungen unterzeichnet, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens sind die Angebote innerhalb der in der Bekanntmachung festgelegten Frist eingegangen, es wurden Kriterien für die Bewertung der Angebote festgelegt,
  • der ausgewählte Auftragnehmer, der an dem Verfahren teilgenommen hat, hat die Anforderungen an die Gültigkeit des Angebots erfüllt, wurde für eine weitere Bewertung qualifiziert und hat die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorgelegt,
  • der Auftraggeber informierte über das Ergebnis des Verfahrens und über die Auswahl des günstigsten Angebots; es gab keine Gründe, das Verfahren für ungültig zu erklären,
  • das Protokoll über das Verfahren zur Vergabe des öffentlichen Auftrages mit seinen Anlagen dokumentiert die Bewertung und Auswahl des Angebots.

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