Wir nahmen an dem Internationalen Mediationskongress in Kraków teil.

Wir nahmen an dem Internationalen Mediationskongress in Kraków teil.

Am 11. und 12. September 2019 fand an der Fakultät für Recht und Verwaltung der Jagiellonen-Universität in Kraków der Internationale Mediationskongress 2019 statt, der von der Bezirkskammer der Rechtsberater in Kraków in Zusammenarbeit – unter anderem –  mit der Nationalen Kammer der Rechtsberater, dem Provinzverwaltungsgericht in Kraków und dem Provinzverwaltungsgericht in Warszawa organisiert wurde.

An dem Kongress nahmen Rechtsanwältinnen Aleksandra Urbanowska-Bohun und Aneta Fornalik aktiv teil, die in der Kanzlei die Dienstleistungen für Einrichtungen des öffentlichen Finanzsektors erbringen, einschließlich der Betreuung von Zivilstreitigkeiten unter Beteiligung solcher Einrichtungen, und samt der Vertretung der Mandanten in Verwaltungs- und Gerichtsverwaltungsverfahren. Von daher besonders interesant war für die Anwältinnen der Kanzlei, dass die Aspekte der Mediation unter Beteiligung öffentlicher Einrichtungen in vielen Diskussionen während des Kongresses thematisiert wurden und, dass der zweite Tag des Kongresses der Verwaltungsmediation gewidmet war – einer relativ neuen Institution im polnischen Recht, die durch die Änderung der Verwaltungsprozessordnung eingeführt wurde und seit dem 1. Juni 2017 gilt.

Der Internationale Mediationskongress war daher eine ausgezeichnete Gelegenheit, erfahrenen Zivil- und Wirtschaftsmediatoren, Richtern von Amts- und Verwaltungsgerichten, sowie Vertretern von Organen der öffentlichen Verwaltung zuzuhören, einschließlich Autoren von Gesetzesänderungen im Bereich der Verwaltungsmediation.

Aufschlussreich waren die von ihnen angeführten Beispiele der durchgeführten Mediationen in Verwaltungsverfahren, in denen Rechtsanwältinnen Urbanowska-Bohun und Fornalik in ihrer täglichen Praxis die Mandanten beraten. Besonders interessant waren die besprochenen Möglichkeiten der Mediation in räumlichen Streitigkeiten, sowie die Beispiele der Mediation im Verfahren vor deutschem Verwaltungsgericht. Wichtig ist auch, dass eine der Rednerinnen am zweiten Tag des Kongresses die Möglichkeit der Beschwerde über die Entscheidung eines Verwaltungsorgans erörtert hat, das mit der Partei des Verwaltungsverfahrens im Streit steht und sich weigert, an der Mediation teilzunehmen. Dies wurde am Beispiel der Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtes in einem Präzedenzfall beleuchtet, der für einen Mandanten der Kanzlei von der Rechtsanwältin Urbanowska-Bohun durchgeführt wurde.

An dem diesjährigen Europäischen Kongress der Selbstverwaltung nahmen – unter anderem – teil: der Präsident der Nationalrat der Rechtsberater Maciej Bobrowicz, der Präsident des Mediationszentrums KPP Lewiatan Roman Rewald, der Mediator des Mediationszentrums NRA Dr. Małgorzata Kożuch, der Präsident der Generalstaatsanwaltschaft des Finanzministeriums Mariusz Haładyj und der Beauftragte für kleine und mittlere Unternehmen Adam Abramowicz.

Der diesjährige Kongress war eine ausgezeichnete Gelegenheit, die Überzeugung zu bekräftigen, dass die Mediation eine zweckmäßige und wirksame Methode zur Beilegung von Streitigkeiten ist. Daraus ergaben sich zahlreiche spannende Überlegungen über Prämissen, die bei der Mediation unter Beteiligung öffentlicher Einrichtungen beachtet werden sollten, aber auch dann, wenn man dem Kunden einen Vergleich empfiehlt und einen dementsprechenden Entwurf vorbereitet. Ferner ermöglichte der Kongress eine kritische Reflexion über die Möglichkeit der Mediation in Verwaltungs- und Gerichtsverwaltungsverfahren.

Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern für die inspierierenden Vorträge, Wortmeldungen und Diskussionen.

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