Medizinrecht

Medizinrecht

Die Kanzlei verfügt über langjährigen, praktischen Erfahrungen bei der komplexen Rechtsbetreuung von Wirtschaftssubjekten, die medizinische Dienstleistungen erbringen sowie von natürlichen Personen, die im Alltag die mit der medizinischen Fürsorge verbundenen Berufe ausüben. Als die einzige Kanzlei in Wielkopolska haben wir einen spezialisierten Team von Rechtsanwälten, die den Medizinrechtsabteilung bilden, und der von der Partnerin der Kanzlei, Rechtsanwältin Magdalena Cieślińska-Dopierała geleitet wird.

Aufgrund der dynamischen Veränderungen, die auf dem Markt der medizinischen Dienstleistungen dauern, konzentrieren wir uns vor allem auf die Schaffung von sicheren und effektiven Art und Weise der Ausübung der medizinischen Tätigkeiten für Ärzten und Gesundheitseinrichtungen. Zur Palette unserer Rechtsdienstleistungen gehören vor allem:

  • Abschluss und Durchführung von Verträgen mit dem Nationalen Gesundheitsfonds (Narodowy Fundusz Zdrowia),
  • Schaffung, Umwandlung und Liquidation von Einrichtungen, die medizinische Tätigkeiten ausüben (u.a. Krankenhäuser),
  • Registrierung von Einrichtungen, die medizinische Tätigkeiten ausüben,
  • Vorbereiten von Organisationsvorschriften,
  • Beratung im Bereich der der Bereitstellung von Gesundheitsleistungen, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden,
  • Vertretung in Kontrollverfahren die vom Nationalen Gesundheitsfonds geführt sind,
  • Beratung im Bereich der Regeln der Führung, Aufbewahrung und Bereitstellung von Patientenakten und der Schutz personenbezogener Daten von Patienten,
  • gütliche und gerichtliche Beilegung von Forderungen in Fällen, wenn der vertraglichen Wert der Gesundheitsleistungen überschreitet war (sog. „nadwykonania“),
  • Erstellen von Management-Verträgen,
  • Durchführung umfassender rechtlicher Prüfungen von medizinischen Einrichtungen im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit und Effektivität abgeschlossener Verträge, geltender Innerregelungen und der Art und Weise der Führung von Patientenakten,
  • Vertretung von Einrichtungen, die medizinische Tätigkeiten ausüben, in Verfahren die wegen medizinischen Ereignissen geführt sind,
  • Vertretung von Ärzten in Einzelverfahren in Bezug auf die berufliche, zivil- und strafrechtliche Haftung,
  • Beratung im Bereich der Voraussetzungen für Räumlichkeiten,

Beratung im Bereich der Patientenrechten.

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