Unsere Kanzlei bietet professionelle Rechtsdienstleistungen, die eine erfolgreiche und effektive Vergabe öffentlicher Aufträge zum Ziel haben, angefangen bei der Vorbereitung des Angebots über die Abwicklungsphase bis hin zur Phase der Vertragsdurchführung. Rechtshilfe in diesem Bereich wird von der Vergaberechtsabteilung geleitet, der wird von Juristen mit langjähriger praktischer Erfahrung bei der Anwendung des Vergaberechts besteht.
Rechtsanwälte dieser Abteilung werden für sie das Beschwerdeverfahren effektiv führen, da sie Erfahrungen im Verfahren vor dem Nationalen Beschwerdekammer haben, wodurch sie positive, wichtige für anderen Teilnehmer des öffentlichen Beschaffungsmarkt Entscheidungen eingeholt haben und wodurch sie mehrmals Rechtsprechungsänderung verursacht haben.
Wir erstellen auch Rechtsgutachten, Audits und Analysen. Wir bieten auch Rechtshilfe bei der Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Vergabeverfahren (z.B. Beibehaltung der Bietungsgarantie) oder im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung.
Für die AUFTRAGNEHMER umfasst der Umfang der Rechtsberatung insbesondere:
Für den BESTELLERN umfasst der Umfang der Rechtsberatung insbesondere:
Vertretung vor der Nationalen Beschwerdekammer und Gerichten.
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