Expertin im Bereich des Medizin- und Arbeitsrechts. Sie leitet die Arbeit von Rechtsanwälten in der Abteilung für Medizinrecht und Rechtsberatung von Gesundheitseinrichtungen, und in der Abteilung für Arbeitsrecht.
Sie berät öffentliche und nicht-öffentliche medizinische Einrichtungen, mit besonderem Schwerpunkt deren spezifischen Tätigkeit in Bezug auf Management, Eigentum und Organisation, sowie in allen Aspekten, die mit der Beschäftigung von medizinischem Personal, mit der Verhandlung und dem Abschluss von Verträgen mit dem Nationalen Gesundheitsfonds zusammenhängen.
Gleichzeitig befasst sie sich mit Angelegenheiten aus dem Bereich des Arbeitsrechts, der Tarifverträge, der Gewerkschaften und der Sozialversicherungen. Sie ist eine geschätzte Expertin für Managementverträge, Arbeitszeitfragen und Wettbewerbsverbot. Sie verfügt über langjährige und praktische Erfahrung in der Rechtsberatung von Wirtschaftsunternehmen im Bereich der arbeitsrechtlichen Aspekte ihrer operativen Tätigkeit. Darüber hinaus berät sie die Arbeitgeber bei der Entwicklung von Vergütungssystemen und bei den Personalumstrukturierungs-Prozessen.
Im Jahr 2003 hat sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Fakultät für Recht und Verwaltung an der Adam-Mickiewicz-Universität in Poznań absolviert. Demnächst hat sie das Rechtsreferendariat in unserer Kanzlei absolviert. Sie arbeitet seit 2007 als Rechtsanwältin.
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