Sie ist eine anerkannte Spezialistin im Bereich der Klinischen Prüfungen und im Bereich der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Haftung für ärztliche Kunstfehler. Zu ihrem Interessengebiet gehören auch die allgemeine Strafrechtsproblemen und insbesondere das Wirtschaftsstrafrecht.
Mehrmals hat sie Schulungen in Bereichen der Organisation der Klinischen Prüfungen und der gesetzlichen Regelungen zur Haftung von Gesundheitsfachkräften.
Seit vielen Jahren berät sie umfassend renommierte Wirtschaftsunternehmen in Großpolen bei ihren laufenden Geschäftstätigkeiten und damit verbundenen Problemen.
Im Jahr 2007 hat sie die Fakultät für Recht und Verwaltung der Adam-Mickiewicz-Universität Posen absolviert. Sie ist auch Absolventin des postgradualen Studiums in Bereich des Deutschen Rechts (2006). Dem Rechtsanwaltsreferendariat hat sie, der in unserer Kanzlei gemacht. Seit 2011 übt sie den Beruf des Rechtsanwalts aus.
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