Wir verhalfen unserem Kunden dazu, die Subvention aus dem Finanzschutzschild 2.0 vom Polnischen Entwicklungsfond (PFR) zu bekommen

Wir verhalfen unserem Kunden dazu, die Subvention aus dem Finanzschutzschild 2.0 vom Polnischen Entwicklungsfond (PFR) zu bekommen

In Zusammenarbeit mit Musiał, Sowisło & Topolewski Audit Services Sp. z o.o. haben wir für unseren Kunden die Subvention aus dem Finanzschutzschild 2.0 vom Polnischen Entwicklungsfond (Polski Fundusz Rozwoju) in Höhe von über einer halben Million Zloty akquiriert.

Das Finanzschutzschild 2.0 PFR ist ein Programm zur finanziellen Unterstützung der Unternehmen von den 54 Branchen, die infolge der Eindämmungsmaßnahmen aufgrund der mit COVID-19 zusammenhängenden epidemiologischen Lage ihre Tätigkeit einschränken oder einstellen mussten.

Im Rahmen dieses Programms, dessen Gesamtwert von 13 Mrd Zloty beträgt, können Kleinstunternehmer sowie Klein- und Mittelunternehmer sich um eine finanzielle Subvention bewerben, die nicht rückzahlungspflichtig ist (soweit die in der Subventionsordnung festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind).

Die den Kleinstunternehmen gewährte Förderung ist zur Deckung der mit der ausgeübten Wirtschaftstätigkeit verbunden Kosten bestimmt, zum Beispiel für die Deckung der Kosten der Mitarbeitergehälter, der Beschaffungskosten für Waren und Materialien, der Kosten für externe Dienstleistungen, der laufenden Kosten der Außenfinanzierung, der Mietkosten für Immobilien, die für die wirtschaftliche Tätigkeit genutzt werden, der öffentlich-rechtlichen Abgaben, der Beschaffungskosten technischer Ausstattung und anderer Sachanlagen, die für die Wirtschaftstätigkeit unerläßlich sind.

Die Subvention für die Klein- und Mittelunternehmen kann hingegen für die Finanzierung von 70% der Fixkosten bestimmt werden, die nach diesem Förderprogramm in der Praxis als ein auf der Grundlage von Buchhaltungsunterlagen festgestellter tatsächlicher Bruttoverlust im November und Dezember des Jahres 2020 sowie als ein prognostizierter Bruttoverlust im ersten Quartal des Jahres 2021 verstanden werden (unter Ausschluss der Rücklagen für Wertminderung von Vermögenswerten und unter Berücksichtigung öffentlicher Beihilfen aus anderen Quellen).

Die im Rahmen dieses Programms erhaltenen finanziellen Mittel sind oft die einzige Chance für das Überleben der Firmen, die aufgrund der mit COVID-19 zusammenhängenden Eindämmungsmaßnahmen ihre wirtschaftliche Tätigkeit in vollem Umfang nicht ausüben können.

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